Wimmelpost zu Weihnachten
7 Tipps für die Weihnachtspost
Nein, nein, ich meine hier nicht die Wimmelbilder mit den tausend winzigen Ereignissen, die es zu entdecken gilt, sondern die Weihnachtspost – alternativ: Weihnachtsmail – in der es nur so vor Fehlern wimmelt.
Es ist unglaublich, aber gerade in diesen doch oft standardisierten und meist kurzen Schreiben, häufen sich die Fehler. Also, bevor es losgeht am besten nochmal in die 7 Tipps für die Weihnachtspost schauen:
- Der >>Heilige Abend<< oder >>Heiligabend<< wird immer groß geschrieben, denn es handelt sich hier um einen Eigennamen. Im Gegensatz dazu wünscht man
- ein frohes neues Jahr oder ein gutes neues Jahr und nicht etwa ein frohes Neues Jahr. In dieser Wendung wird >>neues<< immer kleingeschrieben. Das ist wohl mit der häufigste Fehler, den sogar die Deutsche Post einmal in großem Stil machte. Ebenso schreiben Sie bitte >>Ich wünsche Ihnen alles Gute zum neuen Jahr<<, also weder >>Alles Gute<<, noch >>zum Neuen Jahr<<. Achtung bei E-Cards – hier ist der Fehler weit verbreitet. Manche – und das kann man durchaus auch übernehmen – umgehen die Fallstricke in der Groß- und Kleinschreibung, indem Sie z. B. nur Großbuchstaben verwenden.
- >>Frohes<< oder >>Gutes<< wird auch nur dann großgeschrieben, wenn es am Satzanfang steht bzw. alleine in der Zeile, wie eine Überschrift.
- Groß- und Kleinschreibung wird übrigens auch häufig bei der Formel >>Herzlich willkommen<< falsch gemacht. Auch hier wird >>willkommen<< immer kleingeschrieben.
- Verbinden Sie das Schreiben mit einer Einladung z. B. an ihre Mitarbeiter, dann heißt es streng genommen nicht: >>Wir laden Sie am 15. Dezember zur Weihnachtsfeier im Braustübchen ein.<< Das würde nämlich bedeuten, dass Sie an diesem Tag die Einladung verschicken werden. Aber das tun Sie ja bereits jetzt mit der Weihnachstpost. Also muss es korrekterweise heißen: >>Wir laden Sie zur Weihnachtsfeier am 15. Dezember im Braustübchen ein.<< Zugegeben – das ist ein bisschen Korinthenkackerei, da es hierbei selten Missverständnisse gibt. Aber wer die Feinheiten der deutschen Sprache und damit auch Ihre Fallstricke kennen will, der mag das bedenken.
- Als Haarspalterei mag so mancher auch die folgende Überlegung finden: Kann man ein gesundes oder ein erfolgreiches neues Jahr wünschen? Das Jahr selbst dürfte weder gesund noch krank sein, gemeint ist natürlich der Mensch. Aber wenn man diese Formulierung tatsächlich abwegig findet, dann dürfte man streng genommen auch kein frohes neues Jahr wünschen, denn das Jahr selbst dürfte wohl kaum Gefühlsregungen haben. Wer auf der ganz sicheren Seite sein will, wünscht also am besten Gesundheit, Erfolg und Freude im neuen Jahr.
- Ein letztes No-Go bezieht sich nicht auf die Rechtschreibung, sondern den Inhalt. Hier geht es um Takt und Ehrlichkeit. Denn Unternehmer sollten vor allem vermeiden, die guten Wünsche zum Jahresende mit Werbung zu verbinden. Denn dann nimmt man sie Ihnen nicht ab und Ihre sicherlich gut gemeinte Weihnachtspost landet sofort im Müll.