Wird der Ghostwriter eines Buches sichtbar?

Diese oder ähnliche Fragen höre ich oft: Wird der Ghostwriter im Buch genannt? Wenn ja, wo? Ist ein Ghostwriter Co-Autor? Steht er auf dem Cover oder woanders? Die Bezeichnung „Ghostwriter“ deutet schon klar darauf hin, dass der Schreiber oder die Schreiberin (wobei ich mich mit der Bezeichnung „Ghostwriterin“ schwer tue, wenngleich es erlaubt wäre) unsichtbar bleibt. Andererseits liegt das Urheberecht beim Ghostwriter, der dieses auch nicht veräußern, sondern lediglich die Nutzungsrechte abtreten kann. Hat ein Verlag Kenntnis davon, dass ein Ghostwriter beim Verfassen eines Manuskripts tätig war, ist er im Grunde verpflichtet, ihn in den Vertrag mit demjenigen, der später als Autor in Erscheinung tritt, einzubinden. Diese gesetzliche Regelung ist noch relativ jung. Sie gilt nach meinen Kenntnissen erst seit etwa fünf Jahren. Wer dazu Rechtsberatung braucht, kann sich zum Beispiel an ein Anwaltsbüro für Verlagsrecht wenden.

Für Ghostwriter geht es auch ohne Verlag

Die Vertragseinbindung beim Verlag geschieht oft nicht, weil Autoren sich nicht damit auskennen und Ghostwriter selten Wert darauf legen, sich mit zwei Verträgen, einmal mit der Auftraggeberin und zusätzlich mit dem Verlag rumzuschlagen. Ihr Honorar haben sie ja in der Regel schon erhalten. Den meisten genügt es, im Impressum genannt zu werden, was zuvor mit dem Autor ausgehandelt wurde und die meisten Verlage auch so übernehmen, also ihn dann doch durch die Hintertür einbinden. Die genaue Rechtslage dazu kann eine Fachfrau besser als ich erläutern.

Im Impressum steht dann freilich nicht: „Ghostwriter: Maria Musterfrau“, sondern da stehen dann Umschreibungen wie „Redaktion: Maria Musterfrau“ oder „redaktionelle Begleitung/Betreuung: XYZ“ oder Ähnliches. Der Ghostwriter bleibt also fast unsichtbar (zumindest für Laien), tritt aber in einem anderen Gewand an einer wenig beachteten Stelle im Buch auf. Das empfinden nun viele, sowohl Autoren als auch Ghostwriter als unbefriedigend und entscheiden sich daher für einen anderen Weg:

Die Co-Autorenschaft

Der Ghostwriter wird auf dem Cover neben (oder meist unter) dem Autor genannt und ist damit kein Ghostwriter mehr, sondern ein Co-Autor. Das „Untendrunter“ erlaubt es, seinen Namen kleiner zu schreiben. Er ist also weniger prominent sichtbar.

Der Vorteil

Autor und Ghostwriter gehen offen mit dem Thema um, niemand wird versteckt, der „Ghostwriter“/Co-Autor kann auf diese Weise auch Anerkennung (natürlich auch Kritik) ernten und das gemeinsame Buch als Werbung für sich verwenden.

Der Nachteil

Der Autor muss die Verdienste, die er sich möglicherweise mit dem Buch erwirbt, teilen. Wobei mit Verdienste hier Ehrungen, Anerkennung und vor allem die Wahrnehmung als Experte gemeint sind. Ob Letzteres auch für den Ghostwriter von Vorteil ist, hängt davon ab, wie er aufgestellt ist. Hat er sich zum Beispiel in genau diesem Bereich spezialisiert und schreibt nur für Kunden aus diesem Bereich zu diesem Thema, kann es für ihn ein Vorteil sein. Schreibt der Ghostwriter aber zu sehr verschiedenen Themen, ist es für ihn eher ein Nachteil. Er wird dann als Experte beispielsweise für Brotteigherstellung wahrgenommen, obwohl sein nächster Auftrag ein Managementthema sein könnte, wenn der Manager denn ihm als Verfasser eines Brotteigbuches nicht von vornherein die nötige Kompetenz abspricht. Mehr dazu in meinem Blogbeitrag „Wie finde ich den richtigen Ghostwriter“.

Die Alternative

Auch ich muss in jedem einzelnen Falle abwägen, was sinnvoll und für alle der beste Weg ist. Da ich in meinen Themen nicht stark spezialisiert bin, lege ich keinen Wert auf eine Nennung als Co-Autorin. Dennoch möchte auch ich mit meinen erzählerischen Fähigkeiten besser wahrgenommen werden als es eine versteckte, halbrichtige Bezeichnung im Impressum es zu leisten vermag. Das ist mir vor allem dann wichtig, wenn es ums Storytelling geht – meine Spezialität. Daher habe ich jüngst mit Auftraggeber und Verlag vereinbaren können, dass ich auf dem rückseitigen Cover im Text mit den Worten eingebunden werde: „mit literarischer Unterstützung von atemwort storytelling“. Eine Formulierung, die für alle sehr befriedigend ist, denn es schmälert nicht im Geringsten das Ansehen meines Kunden in seiner Kernkompetenz. Im Gegenteil, er ist glaubwürdiger, weil niemand von ihm literarische Fähig- oder Fertigkeiten erwartet. Und ich fühle mich weitaus besser dargestellt, denn als Co-Autorin. Und insgesamt ist es ehrlicher, denn die Inhalte kommen vom Autor, die schriftliche Umsetzung vom Ghostwriter.